Unfallgutachten
Wozu brauche ich ein Kfz-Unfallgutachten?
Unser Service soll Ihnen größtmögliche Sicherheit und Nutzen bei der Regulierung Ihres Schadens geben. Dabei profitieren Sie neben geprüften und zertifizierten Leistungen vor allem von unserer größten Stärke -
Unserer langjährigen Erfahrung mit Unfallgutachten und der Hilfestellung bei der Abwicklung.
- Schadensursachenermittlung
- Beweissicherung und vollständige Beweisführung
- Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe
- Ermittlung von Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantilen Minderwertes
- Kommunikation (auch mit Ihren Vertretern, wie z.B. Rechtsanwalt etc.)
- Formulierung der vollständigen Ersatzansprüche, ebenso des Nutzungsausfalls
Ob Haftpflichtschäden, Vollkaskoschäden oder Teilkaskoschäden, komplette Schadenersatzansprüche, können bei der gegnerischen Versicherung nur durch ein zertifiziertes Kfz-Gutachten in vollem Umfang geltend gemacht werden. Außerdem besteht immer die freie Wahl, selbst wenn die Versicherung, ohne Zustimmung des Geschädigten, bereits einen Sachverständigen bestellt hat.
Fiktive Abrechnung: Es steht Ihnen als Geschädigten frei, sich entstandene Kosten durch Reparatur, Nutzungsausfall, etc. auf Basis des vorgelegten Gutachtens erstatten zu lassen.
Gehen Sie auf Nummer sicher - wir helfen Ihnen nach dem Unfall.
Fahrzeugbewertungen / Wertgutachten
Um den Wert eines hochwertigen Fahrzeuges oder gar eines Oldtimers feststellen zu können, ist es von Vorteil ein Wertgutachten durchzuführen.
Wir helfen Ihnen gerne dabei und untersuchen sowohl den Gesamtzustand, die technische Fitness, als auch die Optik und die Ausstattung des Fahrzeuges und stellen, unter Beachtung der aktuellen Marktlage, den Wert fest.
Das von uns ausgelegte Wertgutachten hat stets mehr Aussagekraft, als eine pauschale Preisliste.
Beweissicherungsgutachten
Bei einem Schaden an Ihrem Fahrzeug, unabhängig davon ob Sie in einen Unfall verwickelt worden sind oder Ihr Fahrzeug einen Motor- bzw. Getriebeschaden erlitten hat, bei dem die Ursache noch nicht geklärt ist, bieten wir unseren Kunden eine Beweissicherung an.
Die Schäden am Fahrzeug werden dokumentiert und fotografiert, eine Öl- bzw. Kraftstoffprobe entnommen und die Beweismittel archiviert, bis die Schuldfrage geklärt ist. Daraufhin kann ein qualifiziertes Schadengutachten erstellt werden.
Um den Schutz vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen, Minderung des Schadenfreiheitsrabattes und anderen wirtschaftlichen Nachteilen zu gewährleisten, ist eine fehlerfrei ausgeführte Beweissicherung selbstverständlich.
Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Ansprüche - wir sichern die Beweise dafür!
Technisches Gutachten
Bei der Ermittlung von Schäden an Aggregaten erstellen wir technische Gutachten. Je nach erteiltem Auftrag können diese die Feststellung zu Ursache, Umfang und Verantwortlichkeit bei Schäden an Aggregaten, zum Beispiel bei Motor- und Getriebeschäden umfassen.
Wir ermitteln, neben der Schadenursache, die wirtschaftlichen Reparaturmöglichkeit, die zu erwartenden Reparaturkosten und weitere relevante Werte, wie z.B den Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Technische Gutachten dienen zur Aufklärung von aufgetretenen Schäden, nachdem ein Umbau am Fahrzeug vorgenommen wurde, ein Austausch von Aggregaten erfolgte, eine Reparatur durchgeführt oder ein Fahrzeug angeschafft wurde.
Sie dienen als Grundlage für die Beurteilung der Kausalität und Höhe des entstandenen Schadens, die im Fall einer privatrechtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung herangezogen werden.
Schadensersatz
Nach einem Unfall steht dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zu, wobei man hier zwischen einem finanziellen Schaden und Personenschaden unterscheiden sollte.
Zum finanziellen Schaden zählt das beschädigte Fahrzeug, aber auch die beschädigte Kleidung, beispielsweise bei einem Motorradunfall. Bei einem Personenschaden wird meist Schmerzensgeld beansprucht, wobei die Höhe von der Art der Verletzung abhängt.
Wichtig ist es hierbei, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der sich um alle Schadensersatzansprüche kümmert.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf folgenden Schadenersatz:
- Kosten für den KFZ - Gutachter
- Rückstufung in der Kaskoversicherung
- Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert
- Verdienstausfall
- eingetretene Wertminderung
- Kostenpauschale