Nach einem Unfall steht dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zu, wobei man hier zwischen einem finanziellen Schaden und Personenschaden unterscheiden sollte.
Zum finanziellen Schaden zählt das beschädigte Fahrzeug, aber auch die beschädigte Kleidung, beispielsweise bei einem Motorradunfall. Bei einem Personenschaden wird meist Schmerzensgeld beansprucht, wobei die Höhe von der Art der Verletzung abhängt.
Wichtig ist es hierbei, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der sich um alle Schadensersatzansprüche kümmert.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf folgenden Schadenersatz:
- Kosten für den KFZ - Gutachter
- Rückstufung in der Kaskoversicherung
- Reparaturkosten / Wiederbeschaffungswert
- Verdienstausfall
- eingetretene Wertminderung
- Kostenpauschale